- Mit Punkten bewertete Übungsaufgaben sind Teil der Prüfungsleistung
- Diese Leistung wird durch die Gruppe bzw. Einzelperson erbracht (hängt von der LV ab, ob Gruppenbearbeitung möglich ist oder Einzelabgaben erforderlich sind)
- Ein Abschreiben oder die Übernahme von Lösungsbestandteilen von anderen ist nicht zulässig
- Eine Übernahme von veröffentlichten Lösungen der gestellten Aufgaben aus dem Internet ist nicht zulässig
- Ein Plagiat liegt auch dann vor, wenn einzelne Teilaufgaben übernommen wurden
- Sollten Plagiate in den abgegebenen Übungen auftreten, passiert Folgendes
- Die Gruppe/Einzelperson, die abgeschrieben hat, bekommt 0 Punkte für das gesamte Übungsblatt
- Die Gruppe/Einzelperson, die hat abschreiben lassen erhält 0 Punkte für das gesamte Übungsblatt, außer Sie kann nachweisen, dass sie für das Abschreiben nicht verantwortlich ist
- Studierende, die ein zweites Mal Plagiate abliefern, werden dem Prüfungsamt gemeldet
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