Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Die Note des Moduls setzt sich in der Regel aus der Klausur und eventuell einer oder mehreren Semesterbegleitenden Abgaben zusammen.

Wenn du eine Klausur geschrieben hast, dann musst du erstmal darauf warten, dass sie bewertet wird. Das kann u.U. eins zwei Monate dauern.

Sobald deine Klausur bewertet wurde, kannst du deine Noten für das laufende Semester im LSF unter Leistungsstand und Bescheinigungen einsehen.

Falls du mit deiner Klausurnote nicht zufrieden bist und dir die Korrekturen des Dozenten oder der Dozentin anschauen möchtest, kannst du bei ihm oder ihr eine Klausureinsicht anfragen. Wie und wann genau, das gibt der oder die Dozentin meist über E-Mail bekannt.


Deine Kurse wählst du ab dem 2. Semester selber.

...

Das bedeutet, wenn du deine Kurse für das zweite Semester wählst, guckst du unter 2. Semester und wählst eben die Kurse. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass du immer die Übungen (mit BÜ oder PCÜ gekennzeichnet) wählst. Meist gibt es hier die Auswahl zwischen zwei Terminen. Dort kannst du unter anderem auch den präferierten Termin mit hoher Priorität und den anderen mit niedriger Priorität wählen. Sobald du dich für eine Übung angemeldet hast, bist du automatisch auch für die zugehörige Vorlesung angemeldet. Ein Einschreiben in nur die Vorlesung ist nicht möglich, außer es gibt keine Übungen zur Vorlesung. 


Einige Ausnahmen

  • Du hast einen Kurs nicht bestanden, der für den Kurs, den du jetzt wählen möchtest, vorausgesetzt ist (z.B. wenn du Programmierung 1 nicht bestanden hast, kannst du nicht Programmierung 2 belegen)
  • Du entscheidest dich bewusst dafür, einen Kurs in einem späteren Semester zu belegen
  • Du möchtest Kurse aus oberen Semester(n) frühzeitig belegen
      


Kursbelegung außerhalb der Regelstudienzeit

...

Dies ist jedoch nie Garantie, dass du auch reinkommst. Ob du eingetragen wirst, ist immer abhängig von dem/der Dozent/Dozentin.


Wenn du eine Klausur geschrieben hast, dann musst du erstmal darauf warten, dass sie bewertet wird. Das kann u.U. eins zwei Monate dauern.

Sobald deine Klausur bewertet wurde, kannst du deine Noten für das laufende Semester im LSF unter Leistungsstand und Bescheinigungen einsehen.

Falls du mit deiner Klausurnote nicht zufrieden bist und dir die Korrekturen des Dozenten oder der Dozentin anschauen möchtest, kannst du bei ihm oder ihr eine Klausureinsicht anfragen. Wie und wann genau, das gibt der oder die Dozentin meist über E-Mail bekannt.


Was wenn ich bei einer Klausur durchgefallen bin?


Eine 4.0 oder besser ist bestanden. Eine bestandene Klausur darfst du nicht noch einmal schreiben. Deine Note im nachhinein zu verbessern geht also leider nicht. Hast du nicht bestanden, so steht als Note 5.0 da. 

Falls du mal ein Modul nicht bestanden habt, lass dich davon nicht runterkriegen. Ein nicht bestanden geht nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Das heißt wenn du im zweiten Zeitraum eine 2.0 schreibt, dann geht auch nur die 2.0 in die Gesamtnote mit ein.
Dazu kommt, dass du bis zu 3 Versuche für die Klausur pro Modul (und 4 mit Härtefall-Antrag) hast. Das steht so auf der HTW Webseite unter Welche Regelungen gelten zu Fehlversuchen in Prüfungen?


Oben drauf musst du die Klausur nicht in diesem Semester schreiben, falls du dich nicht bereit fühlst. 


Die 3-Semester-Regelung (also dass du ein Modul innerhalb von 3 Semestern nachdem du es das erste mal belegt hast auch bestanden haben musst) ist momentan ausgesetzt, gilt also nicht. Auch das steht so auf der HTW Webseite unter Welche Regelungen gelten zu Fehlversuchen in Prüfungen?

Falls du eine Klausur nicht in diesem Semester schreibst, kannst du das Modul einfach im nächsten noch einmal belegen. Ggf. musst ihr dann aber die Abgabe/Klausurzulassung noch einmal bestehen, falls es eine gibt.

Zur Modulwahl kommt demnächst noch info.


Du kannst dich auch für eine Klausur anmelden und einfach nicht hingehen. Das zählt nicht als Fehlversuch. (Das ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin, Seite 18. §18 (2) festgelegt