In manchen Situationen ist es unausweichlich Informationen aus dem Verwaltungswiki einem Personenkreis bereitzustellen, der nicht aus HTW-Angehörigen besteht. Als nicht HTW-Angehörige werden alle Personen ohne Mitarbeiterverhältnis angesehen. Mitarbeiter einer Fremdfirma, wie der MACH AG, wären externe, nicht HTW-Angehörige.
Sollen Informationen aus dem Verwaltungswiki diesen Externen zugängig gemacht werden, so sind einige Grundvoraussetzungen einzuhalten:
- Die Firma (inklusive ihrer Mitarbeiter) muss zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, so dass interne Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Mitarbeiter der Firma benötigen personifizierte HTW-Accounts, die von einer HTW-Führungskraft bewilligt werden.
- Mitarbeiter der Firma müssen sich an die Benutzerordnung halten.
Um einen HTW-Account für eine Fremdperson zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Antrag auf einen HTW-Account für Beschäftigte herunterladen
- Antrag ausfüllen:
- Daten der externen Person eintragen und von ihr den Antrag unterschreiben lassen. Wichtig: ohne Unterschrift wird kein Account bewilligt!
- Für die Fremdperson muss eine Führungskraft der HTW gegenzeichnen und "bürgen". Der HTW'ler muss seine Daten, wie Abteilung etc. angeben.
- Als Tätigkeit ist Sonstiges und die Firma einzutragen
- Der Account sollte auf den benötigten Zeitraum befristet sein.
- Bitte schreiben Sie als Vermerk (handschriftlich) auf den Antrag, dass der Zugriff auf das Verwaltungswiki möglich sein soll.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den IT-helpcenter.