In manchen Situationen ist es unausweichlich Informationen aus dem Verwaltungswiki einem Personenkreis bereitzustellen, der nicht aus HTW-Angehörigen besteht. Als nicht HTW-Angehörige werden alle Personen ohne Mitarbeiterverhältnis angesehen. Mitarbeiter einer Fremdfirma, wie der MACH AG, wären externe, nicht HTW-Angehörige.

Sollen Informationen aus dem Verwaltungswiki diesen Externen zugängig gemacht werden, so sind einige Grundvoraussetzungen einzuhalten:

  • Die Firma (inklusive ihrer Mitarbeiter) muss zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, so dass interne Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Mitarbeiter der Firma benötigen personifizierte HTW-Accounts, die von einer HTW-Führungskraft bewilligt werden.
  • Mitarbeiter der Firma müssen sich an die Benutzerordnung halten.

 

Um einen HTW-Account für eine Fremdperson zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Antrag auf einen HTW-Account für Beschäftigte herunterladen
  2. Antrag ausfüllen:
    1. Daten der externen Person eintragen und von ihr den Antrag unterschreiben lassen. Wichtig: ohne Unterschrift wird kein Account bewilligt!
    2. Für die Fremdperson muss eine Führungskraft der HTW gegenzeichnen und "bürgen". Der HTW'ler muss seine Daten, wie Abteilung etc. angeben.
    3. Als Tätigkeit ist Sonstiges und die Firma einzutragen
    4. Der Account sollte auf den benötigten Zeitraum befristet sein.
  3. Bitte schreiben Sie als Vermerk (handschriftlich) auf den Antrag, dass der Zugriff auf das Verwaltungswiki möglich sein soll.

 

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den IT-helpcenter.