Hinweise zum Ablauf der Betreuung
Prof. Dr. Martin Heckelmann, LL.M. (Cornell)
Schön, dass Sie sich für eine Abschlussarbeit bei mir interessieren! Im Folgenden möchte ich Ihnen erklären, was meine Erwartungshaltung an eine Abschlussarbeit ist und welche Voraussetzungen aus meiner Sicht bestehen, damit Sie diese bedeutendste Prüfung Ihres Studiums erfolgreich meistern.
I. Formalien
1. Umfang
Bitte legen Sie die Bachelor-Arbeit auf einen Umfang von 40 bis 50 Seiten, Ihre Masterarbeit auf einen Umfang von 60 bis 70 Seiten an. Dies mag zunächst nicht besonders viel erscheinen. Diese Seiten, die Sie abgeben, müssen aber stimmig sein. Typischerweise gelingt es uns nicht durchgängig und jeden Tag, Texte auf hohem Niveau zu verfassen. Immer wieder schreiben wir Passagen, auf die wir im ersten Moment vielleicht sogar stolz sind, die sich aber bei wiederholter Durchsicht anderntags als unzureichend herausstellen. Redigieren Sie daher fortlaufend. Unterziehen Sie Ihre Texte immer wieder einer kritischen Kontrolle. Trennen Sie sich gegebenenfalls von Passagen, die Ihre Arbeit nicht weiterbringen. Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn Sie sich im Laufe dieses Prozesses von einem Viertel Ihres Textes trennen. Das ist keine Vorgabe, sondern nur ein Beispiel, um Sie zur Optimierung der Qualität Ihrer Arbeit anzuspornen.
2. Äußere Erscheinung
Verwenden Sie bitte das von der Hochschule für Sie vorgebene Muster-Deckblatt für Ihre Arbeit. In welcher Form die Arbeit abzugeben ist, wird ebenfalls vom Studierenden-Service-Center festgelegt.
Diese Anforderungen gelten auch für von mir betreute Arbeiten, darüber hinausgehende Wünsche habe ich nicht. Falls die Arbeit in gebundener Form abzugeben ist, empfehle ich die preiswerteste Bindetechnik. Sie wissen ja: wahre Schönheit kommt von innen. Schwarz-Weiß-Druck genügt völlig. Und verwenden Sie bitte kein parfümiertes 120-Gramm-Papier (alles schon erlebt!). Verwenden Sie außerdem bitte allgemein übliche Formatierungen, Gliederungen, Schriftgrößen und Zeilenabstände.
3. Zitierweise
Es gibt mehr als eine Art und Weise, wissenschaftlich korrekt zu zitieren. Ich verlange daher von Ihnen keine bestimmte Zitierweise. Aber sie müssen bitte wissenschaftlich, einheitlich und unmittelbar zitieren. Greifen Sie auf die Regeln zurück, die Sie im Studium erlernt haben – etwa bei Herrn Prof. Dr. Michael Jaensch.
Zitieren sollten Sie in der Regel nur in indirekter Rede. Denn meist wollen Sie nur den Gedanken wiedergeben und müssen ihn ja auch in Ihren Text einbauen. Dafür ist ein indirektes Zitat das Mittel der Wahl. Hüten Sie sich vor direkten Zitaten. Ein direktes Zitat sollte nur dann verwendet werden, wenn auch seine Form eine Botschaft in sich trägt, etwa:
„Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab‘ ich mich nicht getraut!“
1Karl Valentin, Hrsg. Helmut Bachmaier, 1990; Serie Piper; Bd. 1162.
Selbst dann müssen Sie aber das Zitat in Ihrem Text verarbeiten, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen. Dann aber können Sie das Zitat auch gleich in indirekter Form vortragen. Ähnliches gilt bei Tabellen, Statistiken und Grafiken, die wegen ihres Platzbedarfs wenn überhaupt sparsam eingesetzt werden sollten. Auch hier ist wichtig, dass die entscheidende Information nach der Abbildung im Fließtext verarbeitet wird. Denn sonst überlassen Sie die Bewertung dem Leser, obwohl die Bewertung der Informationen doch gerade Ihre Aufgabe ist.
Bitte denken Sie daran, dass fremde Aussagen ohne Beleg Plagiate darstellen und im Grunde genommen einen Widerspruch zu Ihrer Versicherung bedeuten, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst haben. Ihre Zitierpflicht kann dazu führen, dass Sie – gerade bei Meinungsstreitigkeiten – jeden Satz mit einer Fußnote belegen, die wiederum mehrere Zitate enthalten kann.
Ein häufiger Fehler ist es, dass zwar zitiert, aber nur eine Sekundärquelle herangezogen wird. Das ist eine Verletzung des Gebots des unmittelbaren Zitierens. Wenn Sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, müssen Sie schon das Gericht selbst zitieren und können es nicht dabei belassen, einen Aufsatz oder ein Lehrbuch zu nennen. Das ist nämlich nur ein Zitieren vom Hörensagen. Zitieren Sie also bitte unmittelbar. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie Originalquelle nicht auffinden können (Beispiel: meine Fußnote mit dem Zitat von Karl Valentin).
Bitte verwenden Sie aus Gründen der Übersichtlichkeit Fußnoten (also am Ende der jeweiligen Seite abgesetzen und mit einer Nummer versehenen Text), aber keine Inline-Zitate in Klammern oder Endnoten (wie Fußnoten, nur am Ende des Dokuments).
4. „Gendern“
Ihre Ausführungen sollten selbstverständlich diskriminierungsfrei sein. Ob das bedeutet, dass z.B. statt eines Plurals „Kunden“ besser „KundInnen“ oder „Kund:innen“ verwendet werden sollte, dazu gehen die Meinungen auseinander. Im Sinne der auch für Sie geltenden Wissenschaftsfreiheit gelten daher ausdrücklich keine Vorgaben zur gender-neutralen Sprachgestaltung. Sie entscheiden eigenständig und verantwortungsvoll, wie Sie mit diesem Thema umgehen möchten.
5. Beispiel-Arbeiten
Man kann keine zahlrenmäßigen Vorgaben machen, wie viel Rechtsprechung, Literatur, Fußnoten, Streitigkeiten usw. in eine gute Arbeit gehören. Denn diese Faktoren hängen vom Thema ab. Ich kann Ihnen mit freundlicher Genehmigung der BearbeiterInnen aber Beispiele für sehr gelungene (wenngleich nicht perfekte) Abschlussarbeiten bereitstellen:
https://cloud.htw-berlin.de/s/s9ZTj3jwWSeNRBc
https://cloud.htw-berlin.de/s/8Ny6BYakKZdmwbr
https://cloud.htw-berlin.de/s/XHQ8sJ89s364afZ
https://cloud.htw-berlin.de/s/rSrfH7znKeLWM2P
Das Passwort erhalten Sie von mir im individuellen Gespräch, nachdem Ihr Abschlussarbeitsthema genehmigt wurde. Bitte beachten Sie das strafbewehrte Urheberrecht, das dem/der jeweiligen BearbeiterIn an der Arbeit zusteht: Sie dürfen die Arbeiten nur mit dem Ziel betrachten, Anregungen für die Formalien Ihrer eigenen Arbeit zu erhalten. Sie dürfen die Arbeiten unabhängig von der Wahl des Mediums weder ganz noch in Teilen kopieren, speichern, vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder in anderer Weise nutzen.
II. Inhalt
Erwartet wird, dass Sie in Ihrem bisherigen Studium Fertigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens erlernt haben und sich mit Fleiß, Akribie und Selbstkritik der Aufgabe des Schreibens einer Abschlussarbeit stellen. Dementsprechend sind diese Informationen hier auch kein Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten. Als Nachschlagewerk empfehle ich die Unterlagen von Herrn Prof. Dr. Michael Jaensch, bei dem Sie vermutlich bereits entsprechende Seminare im Rahmen Ihres bisherigen Studiums belegt haben. Die nachfolgenden Hinweise sind daher lediglich als Ergänzung und Erläuterung dessen zu verstehen, was Sie bereits gelernt haben müssen.
1. Logischer Aufbau und Verbot des „Vor-die-Klammer-Ziehens“
Ihre Arbeit muss logisch aufgebaut sein. Das Thema Ihrer Arbeit ist im Grunde genommen eine Frage, die vielleicht in der Einleitung zu Ihrer Arbeit präzisiert wird. Das letzte Kapitel – häufig „Zusammenfassung“, „Wesentliche Ergebnisse“, „Schluss“ oder „Fazit“ genannt – stellt die Antwort auf diese Frage dar. Von der Frage bis zur Antwort benötigen Sie eine logische Kette. Darin muss strenggenommen jeder Satz auf dem vorhergehenden aufbauen. Sie kennen dieses Vorgehen aus den wirtschaftsrechtlichen Vorlesungen, dort hieß es „Gutachtenstil“. Aber eigentlich ist es überhaupt nichts Juristisches, sondern die Bedingung für wissenschaftliches Arbeiten.
Anders gewendet: wenn Sie ein Thema diskutieren und mitten in der Arbeit ein Zwischenergebnis erzielen, das Sie anschließend nicht mehr verwenden, ist Ihnen ein logischer Bruch unterlaufen. Das gleiche gilt, wenn Sie mitten in Ihrer Arbeit plötzlich ein Thema besprechen, auf das der Leser noch gar nicht vorbereitet wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Thema vorziehen und besprechen, bevor es relevant wird. Wir neigen mehr oder weniger alle dazu, solche logischen Brüche einzubauen. Insbesondere ziehen wir intuitiv gerne Dinge „vor die Klammer“. Das ist menschlich und nicht schlimm, führt aber zu einem logischen Bruch. Sie müssen daher Ihre Ausführungen immer wieder einmal kritisch Kontrolle lesen, um diese Brüche aufzuspüren. Erst durch solche Kontrollmaßnahmen erhält Ihre Arbeit den richtigen Aufbau.
2. Gesetze
Arbeiten Sie mit dem Gesetz, wo immer es möglich ist und Ihr Thema voranbringt. Das Gesetz brauchen Sie natürlich nicht abzuschreiben, aber zitieren Sie die Vorschriften genau und argumentieren Sie mit den Regelungen. Hier erzielen Sie viele Punkte.
3. Literatur und Rechtsprechung
Werten Sie bitte Rechtsprechung und Schrifttum in angemessenem Umfang aus. Was angemessen ist, richtet sich nach dem Thema. Gibt es zu einer sehr aktuellen Fragestellung einfach noch keine Gerichtsentscheidungen, können Sie selbstverständlich keine solchen erfinden. Aber wenn Ihr Thema gut eingeführt ist, zitieren Sie bitte wichtige Entscheidungen ebenso wie eine vernünftige Auswahl an Literatur. Stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Bereiche erfassen, etwa Lehrbücher, Kommentare, Monographien und Aufsätze. Ich haben noch keine Arbeit gesehen, der eine solche angemessene Auswertung mit einem Literaturverzeichnis gelungen ist, das auf eine Seite passte. Es müssen aber bestimmt auch nicht zehn Seiten Literaturverzeichnis sein.
Häufig wird gesagt: für eine Bachelor-Arbeit sollten mindestens 50 und für eine Masterarbeit mindestens 80 Fundstellen aus dem Schrifttum das Literaturverzeichnis. Mir erscheint diese Angabe zu pauschal, weil es selbstverständlich auch auf das Thema und die Art der vorgefundenen Literatur ankommt. Zudem hilft auch das längste Literaturverzeichnis nichts, wenn der Fußnotenapparat eine nur dürftige Auswertung des Schrifttums aufzeigt. Sie können die genannten beiden Zahlen jedoch als sehr grobe Richtwerte für die jeweilige Untergrenze heranziehen.
Verwenden Sie hauptsächlich oder ausschließlich wissenschaftliche Literatur. Werke wie „Arbeitsrecht für Dummies“ oder „Handbuch des Arbeitsrechts von A-Z“ sind toll geschrieben und auch von fähigen Leuten gemacht. Sie haben aber nicht den Anspruch, in die Tiefe zu gehen. Damit sind sie praktisch wertlos für Ihre Arbeit.
Nutzen Sie die wissenschaftliche Literatur bitte auch in Ihrer Arbeit. Ich habe schon Arbeiten gehabt, die mit umfangreichen Literaturverzeichnissen ausgestattet waren, dann aber nur 80 Fußnoten mit auch nur jeweils einem einzigen Zitat aufwiesen. Es geht zwar nicht um das Erreichen bestimmter Zahlen. Aber beim Lesen der Arbeit erhärtete sich der anfängliche Verdacht, dass das Schrifttum in diesen Arbeiten einfach nicht ausreichend ausgewertet wurde.
Seien Sie ausgewogen. Mir wurden schon Arbeiten vorlegt, bei denen die Fußnoten 77 bis 95 jeweils nur ein einziges bestimmtes Lehrbuch zitierten. Das ist nicht an sich falsch. Aber damit versäumt die/der Bearbeiter(in) eben auch den Beweis, dass er das Schrifttum in seiner Vielfalt gesichtet und sich dagegen abgesichert hat, dass es divergierende Meinungen gibt. Wenn Sie jede Fremdaussage belegen und versuchen, hier das Spektrum der Meinungen abzudecken, kommen Sie fast automatisch auf ein Literaturverzeichnis von angemessener Länge und einem Fußnotenappart ausreichenden Umfangs.
Sie müssen zwar ein Literaturverzeichnis, aber kein Rechtsprechungsverzeichnis erstellen. Ein Abbildungsverzeichnis ist ebenfalls verzichtbar.
4. Meinungsstreitigkeiten und Argumentationen
Maßgeblich für eine gute Note ist neben dem logischen Aufbau (siehe oben) der Umstand, dass Sie Ihr Thema nicht nur an der Oberfläche, sondern bis in die Tiefe beleuchten. Dabei werden Sie auf Probleme stoßen, z.B. auf Gesetzesnormen, die nicht eindeutig formuliert sind, oder auf Wertungswidersprüche. Solche Probleme sind gut! Denn sie geben Ihnen Gelegenheit sich auszuzeichnen. Arbeiten Sie das Problem heraus, zeigen Sie verschiedene Sichtweisen und Lösungsansätze auf und belegen Sie das Für und Wider dieser unterschiedlichen Ansätze mit Argumenten. Ein Beispiel, das sich gut und gerne über zwei Seiten erstrecken kann:
Fraglich ist, ob ein Bürotisch in heller oder dunkler Farbe zu lackieren ist. Für einen hellen Anstrich sprechen [Argumente 1, 2 und 3 jeweils mit Fußnoten und mehreren Zitaten aus Rechtsprechung, Kommentaren, Lehrbüchern, Monographien und Aufsätzen]. Für eine dunkle Lackierung sprechen indessen [Argumente 4, 5 und 6 jeweils mit Fußnoten und mehreren Zitaten aus Rechtsprechung, Kommentaren, Lehrbüchern, Monographien und Aufsätzen]. Richtigerweise wird man aber einen Bürotisch mit hellem Anstrich produzieren, weil [Argumente 7, 8 und 9 jeweils mit Fußnoten und mehreren Zitaten aus Rechtsprechung, Kommentaren, Lehrbüchern, Monographien und Aufsätzen].
Sie müssen sich die Argumente nicht selbst ausdenken (wenn doch, ist das natürlich gern gesehen). Es genügt für eine sehr gute Note, die Argumente in der Rechtsprechung und im Schrifttum aufzuspüren und korrekt zitiert ansprechend in die Diskussion einzubringen. Dazu müssen Sie viel lesen und sich immer wieder fragen, ob das eben Gelesene für Sie relevant ist, ob es Sie überzeugt und ob und wie Sie diese Gedanken in Ihrer Arbeit verwenden können. Dieses Vorgehen ist intellektuell die größte Herausforderung und fordert Ihre Ausdauer heraus, aber auch enorm punkteträchtig. Sie zeigen damit nämlich, dass Sie sich bis in die erste Reihe vorwagen, sich nicht hinter Ungenauigkeiten und Platitüden verstecken, sondern den Dingen auf den Grund gehen. Das wird mit guten Noten belohnt. Sie müssen solche Diskussionen nicht permanent führen. Aber belegen Sie mit vielleicht zwei, drei umfangreicheren oder mehreren kleineren Meinungsstreitigkeiten, dass Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Lage sind.
Am Ende der Diskussion sollten Sie sich in der Regel entscheiden. Sie sollten dies nicht mit dem Wort „ich“ tun, sondern unpersönlich wie im obigen Beispiel mit Formulierungen wie „richtigerweise“ oder „nach zutreffender Ansicht“. Wie Sie sich entscheiden, ist mir nicht wichtig. Sie müssen keine Meinung vertreten, die sich mit meiner Meinung deckt. Warum auch? Es ist ja Ihre Arbeit. Bei der Bewertung überprüfe ich nur, ob Sie Ihre Schlussfolgerungen mit vertretbaren Argumenten herleiten.
III. Thema
1. Finden
In der Regel suchen Sie sich bei mir Ihr eigenes Thema aus. Das erhöht die Chance Ihrer Identifikation mit der Fragestellung und hilft Ihnen über die eine oder andere Durststrecke, die natürlich zu jeder Abschlussarbeit gehört. In Ausnahmefällen können wir geeignete Themen im gemeinsamen Gespräch entwickeln.
Wichtig ist, dass Sie ein Thema wählen, das hinreichend eng formuliert ist. Viele Bearbeiterinnen und Bearbeiter machen den Fehler, zunächst ein zu weit gefasstes Thema zu wählen. Dann bleiben sie entweder an der Oberfläche oder müssen unvorstellbar viel Arbeit leisten, um das Thema auch in die erforderliche Tiefe zu führen. Ich unterstütze Sie in unserem Vorgespräch dabei, das Thema vernünftig einzugrenzen.
2. Themengebiete
Zu den von mir betreuten Themengebieten gehören insbesondere Arbeitsrecht, Sozialrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Insolvenzrecht, Gesundheit und Pflege. Sie können mich aber auch auf andere Bereiche ansprechen, wenn die Aussicht besteht, dass ich Sie hier vernünftig begleiten kann (was beispielsweise bei einem reinen Marketing- oder Controlling-Thema nicht der Fall wäre).
3. Interdisziplinär oder rein rechtlich
Etwa die Hälfte der von mir betreuten Arbeiten sind interdisziplinär zwischen Recht und Betriebswirtschaft angelegt, meist in der Kombination Arbeitsrecht/Personal, aber auch an den Schnittstellen Sozialrecht/Sozialwirtschaft, Zivilrecht/BWL, Gesellschaftsrecht/Finanzierungen oder Handelsrecht/Logistik. Vorteil interdisziplinärer Abschlussarbeiten ist es, dass Sie Ihr Schnittstellenwissen an der Grenze zwischen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht unter Beweis stellen können. Der Nachteil liegt darin, dass Sie in zwei Bereichen in die Tiefe gehen und Profil zeigen müssen. Jede Kandidatin und jeder Kandidat entscheidet daher zusammen mit mir im Einzelfall, welcher Weg der individuell beste ist.
4. Schreiben
Nach Einigung auf das Thema und Anmelden der Arbeit fangen Sie bitte sogleich mit dem Schreiben an. Es ist ein schlimmer Fehler zu glauben, mit dem Lesen, Tackern, Heften, Sortieren und Ablegen unzähliger Kopien hätte man schon einiges erreicht. Sie erinnern Tage nach dem Lesen noch das Thema, aber nicht mehr die Feinheiten. Helfen Sie sich und notieren Sie sofort die Gedanken, Argumente und Thesen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen – und zwar mit korrektem Zitat. In die richtige Reihenfolge bringen Sie diese Fragmente später, dafür bleibt genügend Zeit.
5. Unternehmensbezug
Sie können bei mir Ihre Arbeit mit oder ohne Unterstützung eines Unternehmens anfertigen. Zwei Dinge bitte ich nur zu beachten:
Zum einen müssen Sie bedenken, dass ich keine Zeichnungsbefugnis an der Hochschule habe und daher auch keine Vertraulichkeitsvereinbarungen unterschreiben darf. Die Unternehmen verstehen aber meist, dass ich kraft meiner Stellung als Hochschullehrer sowieso der Amtspflicht der Verschwiegenheit unterliege, bei Verstößen Strafbarkeit und Disziplinarverfahren riskiere und das Land Berlin für resultierende Schäden haften würde.
Zum anderen bitte ich Sie in Ihrem eigenenn Interesse, sich mit Entwürfen Ihrer Abschlussarbeit im Unternehmen bedeckt zu halten. Es hat schon Vorgesetzte im Unternehmen gegeben, die den Studierenden im Detail erklärt haben, wie sie ihre Arbeit zu schreiben haben, sich damit in Widerspruch zu den Vorgaben der Betreuuer gesetzt und damit die Kandidaten zur Verzweiflung gebracht haben. Bei mir ist das noch nicht passiert, aber so soll es auch bleiben. Solange Sie die Kontrolle über Ihre Arbeit behalten, ist gegen eine Besprechung der eigenen Ausführungen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kommilitonen, Familienmitgliedern, Partnern, Freunden und Haustieren nichts einzuwenden.
IV. Betreuung
Ich lese keine Textpassagen von Ihnen vor Abgabe Ihrer Arbeit. Ich setze Ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und damit Ihr Vermögen voraus, Ihre Gedanken ordnungsgemäß zu Papier zu bringen. Über alles andere können wir reden: selbstverständlich über die Wahl Ihres Themas, aber auch über formale und inhaltliche Probleme aller Art. Vielleicht wissen Sie nicht, ob und an welcher Stelle und in welchem Umfang Sie einen Aspekt darstellen, in welcher Reihenfolge Sie sich gewissen Themen zuwenden oder wie Sie die Grenzen Ihrer Erörterung vernünftig abstecken sollen. Beliebt ist auch, dass Sie mir Ihre Gliederung in unterschiedlichen Reifegraden vorlegen und ich diese kommentiere. Da Ihre Gliederung die logische Struktur und die Gewichtung einzelner Themenbereiche widerspiegelt, ist ihre Besprechung häufig hilfreich.
Austauschen können wir uns per E-Mail, telefonisch, per Videokonferenz oder im persönlichen Termin. Die letztgenannten Varianten sind dort gut geeignet, wo Sie Dinge diskutieren möchten und ahnen, dass Sie Nachfragen haben werden. E-Mails sind für eine Sammlung von kleinen Fragen oder auch die kritische Durchsicht Ihrer Gliederung meist besser geeignet. Achten Sie bitte darauf, dass Sie mir Gliederungen immer direkt im Text der E-Mails und nicht als Anhang schicken, so kann ich unterwegs schneller lesen und antworten.
Eine Obergrenze für die Zahl der Besprechungen gibt es nicht. Sie festzulegen war bislang nie nötig. Bislang haben alle von mir betreuten Studierenden darauf geachtet, Fragen erst einmal zu sammeln und dann in einzelnen Terminen oder E‑Mails gebündelt vorzutragen.
V. Ablauf
1. Kommunikation
Aus Datenschutzgründen sind wir gehalten, mit Ihnen ausschließlich über Ihren studentischen E-Mail-Account zu kommunizieren. Das ist auch richtig, denn bei anderen Providern könnte ein Dritter eine auf Ihren Namen lautende E-Mail-Adresse anmelden, sich als Sie ausgeben und versuchen, an persönliche Daten von Ihnen zu kommen. Aus diesem Grunde beantworte ich Anfragen von anderen E-Mail-Accounts außerhalb der Hochschule prinzipiell nicht.
2. Erstgespräch
Erwägen Sie eine Betreuung durch mich, sprechen Sie mich gerne auf ein Erstgespräch an. Es dient dazu wechselseitig herauszufinden, ob ich als Betreuer für Ihr Vorhaben geeignet bin. Sie müssen dazu noch kein konkretes Thema präsentieren können. Es genügt, wenn Sie eine ungefähre Idee haben, in welchen Bereich Sie gehen wollen.
Eine Zusage wünsche ich mir frühestens am Folgetag. Falls Sie weitere Gespräche mit potentiellen Betreuerinnen oder Betreuern führen wollen, nehmen Sie sich gerne die Zeit. Egal, wie Sie sich entscheiden: bitte melden Sie sich unbedingt bei mir mit einer Zu- oder Absage oder Bitte um weitere Bedenkzeit binnen eines Monats nach unserem Gespräch. Denn nach dem Erstgespräch trage ich Sie in meine Liste ein und reserviere Ihnen damit einen Betreuungs-Slot. Das ist wichtig, weil ich die Liste gelegentlich auch schließe, wenn ich Gefahr laufe, wegen zu vieler Abschlussarbeiten keine raschen Besprechungstermine vergeben zu können. Wenn Sie sich dann dauerhaft nicht zurückmelden, blockieren Sie einen Slot und nehmen einer Kommilitonin oder einem Kommilitonen damit möglicherweise die Gelegenheit einer Betreuung durch mich. Das möchte ich gerne vermeiden.
3. Zweitgespräch
Nachdem wir uns auf eine Betreuung geeinigt haben, suchen Sie sich im Regelfall ein Thema. Investieren Sie dazu nicht mehr als 20-30 Stunden. Ihre Kraft und Ihre Zeit sollten Sie besser auf das anschließende Schreiben verwenden.
Sie können sich auch gerne zwei oder drei Themen überlegen. Überlegen Sie dabei, welche Punkte und Fragen Sie innerhalb des jeweiligen Themas ansprechen würden. Manchmal stellen sich nämlich wohlklingende Themen bei genauerem Nachdenken als schwierig zu bearbeiten heraus, und umgekehrt offenbaren zunächst weniger anmutige Titel ihre hervorragende Eignung als Thema erst auf den zweiten Blick.
Gute Abschlussarbeits-Themen finden Sie nicht in Internet-Suchmaschinen. Suchen Sie lieber in Fachzeitschriften und dort nicht bei den Urteilen, sondern bei den Aufsätzen. Genauer gesagt: bei den Aufsatztiteln. Blättern Sie rasch durch Stapel der wichtigsten fünf Fachzeitschriften mit den Ausgaben der letzten sechs oder zwölf Monate. Nur dort, wo ein Aufsatztitel Sie anlacht, schauen Sie grob über den Text. Wenn das Thema immer noch spannend ist, lesen Sie den Aufsatz und entscheiden, ob das Thema so oder in ähnlicher Form für Sie geeignet wäre.
Wenn Sie auf diese Weise ein bis drei Themen gefunden haben, melden Sie sich für das Zweitgespräch. Dann können wir häufig schon das Thema fixieren. Selbstverständlich können Sie diese Themensuche auch schon vorher beginnen und mit entsprechenden Vorschlägen in unser Erstgespräch kommen.
4. Anmeldeformular
Anmeldung und Abgabe der Arbeit unterliegen verschiedenen Vorgaben der Hochschule und der einzelnen Studiengänge. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die entsprechenden Hinweise zu recherchieren und zu beachten.
Sollten wir uns beiderseitig für eine Betreuung durch mich entscheiden und uns auf ein Thema einigen, werden Sie ein Anmeldeformular ausfüllen müssen. Das Thema hat in diesem Stadium Vorschlagscharakter und wird endgültig erst durch die Prüfungskommission festgelegt. Bitte beachten Sie in allen formalen Fragen die jeweils geltenden Bestimmungen der Prüfungskommission und des Studierenden-Service-Centers und verwenden Sie stets die aktuellen und für Ihren Studiengang geltenden Formulare.
Der auf dem Formular einzutragende Arbeitstitel kann sprachlich später noch verändert werden, solange sch das Thema an sich nicht wesentlich ändert. Häufig fällt einem während des Schreibens nämlich ein griffigerer oder passenderer Titel ein. Dann geben Sie die Arbeit bitte einfach mit dem veränderten Titel ab. Einen Antrag müssen und sollen Sie dafür nicht stellen.
Soweit nicht hochschulseitig das papiergebundene Verfahren zwingend vorgegeben ist, bevorzuge ich die Anmeldung durch elektronischen Austausch des für Sie und Ihren Studiengang geltenden Formulars per E-Mail. Sie bereiten den Anmeldebogen soweit als möglich bitte vor, ich signiere digital.
Um die Person des Zweitkorrektors müssen Sie sich kümmern. Beratend stehe ich freilich gerne zur Seite. Die Person des Zweitgutachters muss ihre Bereitschaft nicht zwingend durch die Unterschrift auf dem Anmeldebogen dokumentieren. Es genügt in der Regel eine formlose E-Mail der/des Zweitkorrektor(in), die Sie bitte dem Studierenden-Service-Center vorlegen.
5. Gutachten und Kolloquim
Auf die Abgabe Ihrer Arbeit bei der von der Hochschule benannten Adresse hin erhalte ich hochschulintern Ihre Arbeit. Nach der Fertigstellung des Erst- und Zweitgutachtens werden Sie zum Kolloquium geladen. Bitte sehen Sie innerhalb der hochschulrechtlich festgelegten Bearbeitungsfristen von Sachstandsfragen ab. Wir korrigieren Ihre Arbeit stets so schnell wie möglich, damit Sie möglichst bald Ihre berufliche Karriere starten können.
Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und Postlaufzeiten zu überbrücken, können Sie nach Abgabe Ihrer Arbeit im Studierenden-Service-Center mir die elektronische Fassung Ihrer Arbeit per E-Mail zusenden, damit ich schon mit der Durchsicht beginnen kann. Ich erwarte selbstverständlich von Ihnen und setze voraus, dass die so übermittelte Fassung identisch ist mit der Fassung, die Sie zuvor offiziell eingereicht haben.
6. Fristversäumnis
Die Frist zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit ist in den Prüfungsordnungen geregelt, die für Ihren Studiengang erlassen wurden. Da die Erstellung einer Abschlussarbeit Konzentration erfordert, empfehle ich dringend, die Arbeit in Vollzeit anzufertigen und nicht etwa noch nebenher eine Werkstudierendentätigkeit etc. auszuüben.
Versäumen Sie die Abgabefrist, ist Ihr Thema verbraucht und alle Arbeit umsonst gewesen. In solchen Fällen kann ich nichts für Sie tun, ich habe keinerlei Handhabe. Bitte geben Sie daher so rechtzeitig ab, dass Sie Probleme vermeiden. Am Abgabetag ist immer der Copy-Shop zu, und der eigene Drucker streikt. Das machen die mit Absicht. Schützen Sie sich also bitte.
Unabhängig davon, wer Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer wird: ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Prof. Dr. Martin Heckelmann