Aufgrund häufiger Nachfrage hier einmal einige Links um die aktuelle Situation verständlich zu erklären:
- Wiederholung nicht bestandener Prüfungen (Quelle: FAQ für Studierende 29.09.20):
"Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 17.9.2020 folgende Änderung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen: Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020 / 2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen.
Diese Änderung hat folgende Auswirkungen:
- Prüfungen, die nicht bestanden wurden (5,0) dürfen erneut geschrieben werden. Für alle anderen Prüfungsergebnisse gilt dies nicht.
- Die Regelung gilt rückwirkend auch für Prüfungen des ersten Prüfungszeitraumes des Sommersemesters (06.07.2020 – 25.07.2020).
- Lt. Bestätigung des Berliner Senates gilt diese Regelung nicht für Prüfungen, die aufgrund von Täuschungsversuchen als nicht bestanden bewertet werden."
- Was ist mit der Drei-Semester-Regel (Quelle: FAQ für Studierende 13.10.20):
Hintergründe
- Berlin beschließt Schutzschirm für Studis (htw news, sehr verständlich geschrieben)
- Gesetzlicher Schutzschirm für Studierende in der Pandemiezeit im Abgeordnetenhaus beschlossen (Pressemitteilung Senatskanzlei vom 17.09.2020, schwer verständlich geschrieben)