Aufgrund häufiger Nachfrage hier einmal einige Links um die aktuelle Situation verständlich zu erklären:


  • Wiederholung nicht bestandener Prüfungen (Quelle: FAQ für Studierende 29.09.20):

    "Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 17.9.2020 folgende Änderung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen: Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020 / 2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen.

    Diese Änderung hat folgende Auswirkungen:

    • Prüfungen, die nicht bestanden wurden (5,0) dürfen erneut geschrieben werden. Für alle anderen Prüfungsergebnisse gilt dies nicht.
    • Die Regelung gilt rückwirkend auch für Prüfungen des ersten Prüfungszeitraumes des Sommersemesters (06.07.2020 – 25.07.2020).
    • Lt. Bestätigung des Berliner Senates gilt diese Regelung nicht für Prüfungen, die aufgrund von Täuschungsversuchen als nicht bestanden bewertet werden."



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